Die ec-Karten wurden in den 1990 Jahren von den Banken
mit Chips ausgestattet.
Diese Chips werden fortlaufend von den Banken verbessert und
mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet.
Zunächst war der Chip nur für die Funktion Geldkarte
vorgesehen und wurde seit dem Jahr 2000 um die Funktion ec cash Chip erweitert.
Der ec-Kartenleser liest zur Bezahlung nicht wie beim ec cash die Daten vom Magnetstreifen,
sondern vom ec Chip.
Auf dem ec Chip wird von der Bank ein Verfügungsrahmen hinterlegt.
Dieser Verfügungsahmen beträgt in der Regel 300 Euro und ist für 30 Tage gültig (je nach Bank unterschiedlich).
Diese Werte werden oft mit der Geldkarten-Funktion verwechselt.
Kauft also ein Karteninhaber für weniger als 300 Euro und innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Verfügungsrahmens,
so baut der ec-Kartenleser keine Verbindung zum Rechenzentrum auf.
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Die Zahlung wird nur durch den Chip genehmigt, ist aber genauso garantiert,
wie eine vom Rechenzentrum genehmigte Zahlung. Auch für ec cash Chip gilt: "Die Zahlung ist so sicher wie Bargeld!"
Für die Zahlung muss der Käufer die Geheimzahl (PIN)
eingeben.
Der Karteninhaber kann also innerhalb von 30 Tagen für 300 Euro kaufen ohne, dass eine
Verbindung zum Rechenzentrum benötigt wird. Werden mit einer Zahlung die 300 Euro überschritten, oder ist
der Zeitraum abgelaufen, baut der ec-Kartenleser eine Verbindung zum Rechenzentrum auf und die Zahlung
wird genauso genehmigt wie eine normale ec-cash Zahlung. Dabei wird der Verfügungsrahmen wieder auf
den ursprünglichen Betrag (z.B. 300 Euro) gesetzt und der Zeitraum von 30 Tagen gilt ab diesem Zeitpunkt.
Vorteil für den Händler: Nicht bei jedem Bezahlvorgang fallen Telefon-Leitungskosten an.
Für diese Leistung und Garantie verlangt die Bank des Käufers eine Autorisierungsgebühr von 0,3% vom Umsatz (min. 8 Cent).
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